Rechtliche Anforderungen
RECHTLICHE ASPEKTE, DIE SIE BEI DER EXPANDIERUNG IN DIE USA WISSEN SOLLTEN
Die Risiken einer Geschäftstätigkeit in den USA scheinen vielfältig zu sein, werden aber oft überbewertet und sollten niemanden vom Markteintritt abhalten. Sie sind überschaubar, wenn man weiß, wie man sie angeht. Unsere Experten kennen das geltende Gesellschaftsrecht auf beiden Seiten des Atlantiks. Sie bilden oft die Brücke zwischen der US-Tochter und der Europazentrale.
In unseren Seminaren erhalten Sie den nötigen Einblick in die wichtigsten rechtlichen Anforderungen und Fragestellungen beim Markteintritt in den USA.

Ein US-Unternehmen kann in den meisten US-Bundesstaaten schnell und kostengünstig gegründet werden, oft mit weniger als einem Tag Vorlauf. Die Promoter des Unternehmens müssen in den USA nicht physisch anwesend sein. Eine gute Steuerplanung ist jedoch erforderlich. Die „richtige“ Gesellschaftsform kann eine Einkommenssteuerersparnis von über 20% bedeuten!

STANDORTWAHL – ERHEBLICHE SUBVENTIONEN MÖGLICH
Viele Überlegungen fließen in die Auswahl des richtigen Standorts einer Produktionsstätte ein – Kostenumfeld, Nähe zu Kunden und Rohstoffen, Anbindung an das Transportnetzt, Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitnehmer sind nur einige der Faktoren, die zu berücksichtigen sind. \Wichtig zu wissen: Viele U.S.-Bundesstaaten sowie lokale Gemeinden bieten bedeutende Anreize für Hersteller, Arbeitsplätze zu schaffen, darunter Geldzuschüsse, kostenlose Immobilien oder Gebäude, Zugang zu Versorgungsunternehmen, Steuererleichterungen und andere Anreize. Wichtig hierbei ist, bei der Suche genügend Zeit mit zu bringen, um alle Parameter im Wettbewerb vergleichen und aushandeln zu können.
ARBEITSVISA – AUFWENDIG UND TEUER
U.S.-Arbeitserlaubnisse können in verschiedenen Klassen von Nichteinwanderungsvisa erteilt werden, abhängig von der Nationalität, dem Bildungshintergrund und der Stellenbeschreibung des Arbeitnehmers, den Investitionen des Arbeitgebers, der Anzahl der eingestellten Arbeitnehmer und vielen anderen Faktoren. Jede verfügbare Visaklasse (normalerweise E, H oder L) hat unterschiedliche Voraussetzungen und Anträge. Die Beantragung einer US-Arbeitserlaubnis kann zeitaufwändig und teuer sein.


Viele Sozialleistungen, die Arbeitnehmern in Europa angeboten werden, sind in den USA nicht verfügbar. – Ausländische Arbeitgeber sollten jedoch die in den USA geltenden sehr strengen Antidiskriminierungsbestimmungen beachten. Ferner: Das Arbeitsrecht ist sowohl bundes- als auch landesrechtlich geregelt. Es bestehen teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesstaaten; selbst kommunale Arbeitsregeln gibt es, z.B. für Mindestlohn.
MONTAGEN – FALLSTRICKE BEIM ANLAGENVERKAUF
• einwanderungsrechtlich (braucht der Monteur ein Visum?),
• steuerrechtlich (wird durch die Montage eine Betriebsstätte begründet?),
• als auch insbesondere öffentlich-rechtlich (braucht der Anlagenbauer eine Zulassung, z.B. als Elektriker?)
problematisch sein. Die handwerkliche Zulassung ist landesrechtlich geregelt und kann mit großem Zeitaufwand verbunden sein. Die Nichteinhaltung der einschlägigen Vorschriften kann ganz erhebliche Strafen und rechtlichen Konsequenzen zur Folge haben – und alle 50 Bundesstaaten haben ihre eigenen Regeln.


Wer ein fehlerhaftes Produkt auf den U.S.-Markt liefert, kann für daraus resultierende Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden.
Allerdings wird das Thema „Produkthaftpflicht“ in der deutschen Presse gerne übertrieben dargestellt (Katze in der Microwelle). Der Verkauf über eine U.S.-Tochtergesellschaft kann die Haftung einschränken – ein gutes Haftpflichtversicherungspaket ist ein Muss.
VERTRAGSRECHT – HIER WIRD ZUVIEL GELD VERLOREN
Häufige Schieflagen sieht man immer wieder durch mangelndes Vertragsmanagement: durch Geschäfte per Handschlag, der Kapitulation vor einem 80-seitigen Vertragswerk des amerikanischen Vertragspartners oder auch z.B. durch die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen, die in den USA deutsche Rechtsgrundsätze zu Grunde legen und in „Denglisch“ übersetzt sind.
Die Zivilprozeßführung ist in den USA ganz außerordentlich aufwendig. Dies liegt vornehmlich in der US Zivilprozeßordnung begründet, wonach, bevor das Verfahren vor Gericht überhaupt beginnt, ein Ausforschungsbeweisverfahren („Discovery“) von beiden Parteien und ihren Anwälten betrieben werden muß. Dieser Prozeß kann sehr langwierig und kostspielig sein (Anwälte berechnen ihren Aufwand nach Stundensätzen – eine Gebührenordnung gibt es nicht) und am Ende des Verfahrens muß, anders als in Deutschland, jede Partei für ihre eigenen Kosten, unabhängig vom Ausgang der Sache, aufkommen. Die Prozeßführung eines „normalen“ Zivilprozesses kann schnell Kosten im hohen fünfstelligen oder auch sechsstelligen Bereich verschlingen. Vorsicht: Amerikanische Urteile sind in Deutschland in den meisten Fällen einfach vollstreckbar – eine US Klage muß daher immer sehr ernst genommen werden!
“Manch ein Unternehmer schreckt aufgrund von Horrormeldungen über Schadensersatzklagen vor dem US Markt zurück. Unser Rat: Lassen Sie Umsicht walten und Ihr Unternehmen vom größten Binnenmarkt der Welt profitieren.”