Laut dem ISM-Bericht vom März 2024 wächst die herstellende Industrie in den USA am schnellsten seit 2022; neun Industrien vermelden ein Wachstum, aber sechs berichten von einem Rückgang

Laut dem ISM-Bericht vom März 2024 wächst die herstellende Industrie in den USA am schnellsten seit 2022; neun Industrien vermelden ein Wachstum, aber sechs berichten von einem Rückgang

Das „Institute for Supply Management“ (ISM) hat seinen März 2024 Manufacturing ISM® Report On Business veröffentlicht. Bemerkenswert ist die Umfrage unter US-Zulieferern, die ergab, dass die Wirtschaftsaktivität im herstellenden Gewerbe im März zunahm, nachdem sie 16 Monate lang geschrumpft war. Siehe https://www.ismworld.org/supply-management-news-and-reports/reports/ism-report-on-business/pmi/march/

Im Bericht heißt es: „Der PMI® für das herstellende Gewerbe verzeichnete im März einen Wert von 50,3 Prozent, ein Plus von 2,5 Prozentpunkten gegenüber den 47,8 Prozent im Februar. Die Gesamtwirtschaft expandierte im 47. Monat weiter, nachdem sie im April 2020 einen Monat lang schrumpfte. (Ein PMI® für das herstellende Gewerbe über 42,5 Prozent über einen bestimmten Zeitraum weist im Allgemeinen auf eine Expansion der Gesamtwirtschaft hin.)“

Dies ist wichtig für ausländische Unternehmen, die planen, Tochtergesellschaften in den USA zu gründen oder bestehende Aktivitäten zu erweitern. Offenbar nehmen die Geschäftsmöglichkeiten in diesem Bereich zu.

Die neun herstellenden Industrien, die im März ein Wachstum vermelden, sind insbesondere: Textilfabriken; Nichtmetallische Mineralprodukte; Papierprodukte; Erdöl- und Kohleprodukte; Primärmetalle; Lebensmittel, Getränke und Tabakprodukte; Vorgefertigte Metallprodukte; Chemikalien; und Transportausrüstung. Die sechs, die im März einen Rückgang meldeten, sind: Möbel und verwandte Produkte; Kunststoff- und Gummiprodukte; Elektrische Ausrüstung, Geräte und Komponenten; Maschinen; Computer- und elektronische Produkte; und sonstige Herstellung.

Aus Sicht der professionellen Personalvermittler von TH Bender & Partners, der führenden deutsch-amerikanischen Personalberatung, bestätigt diese Entwicklung, dass die USA ein Wachstumsmarkt für die herstellende Industrie sind.

Tilman Bender, Geschäftsführer von TH Bender & Partners, sagt dazu: „Ich höre von europäischen Unternehmen oft die Frage, ob es für sie sinnvoll sei, in ihre US-Tochtergesellschaften zu investieren. Die offensichtliche Antwort ist, dass sie ihre eigenen Recherchen durchführen und ihre spezifischen Märkte überprüfen sollten. Aber die neuen Daten zeigen, dass es in diesem sehr großen Markt tatsächlich enorme Chancen gibt.“

Die ISM-Ergebnisse werden durch andere ermutigende Berichte gestützt, wie beispielsweise den Bericht im Handelsblatt (10. Februar 2024), der den bemerkenswerten Wirtschaftsboom in Nashville hervorhebt und die breiteren Trends widerspiegelt, die sich im ganzen Land abzeichnen. Siehe https://www.handelsblatt.com/politik/international/usa-in-diesen-us-bundesstaaten-boomt-die-wirtschaft-aktuell/100002776.html?mls-token=f2b62886d81353c999400a1d21cbd796175d7cbc2ab487146922842f0153b938e48dd 05a7d1cf87e50cb1e5914d0ddf80100002776/

Deutschland erlaubt doppelte Staatsbürgerschaft ab 26. Juni 2024 ohne vorherige Beibehaltungsgenehmigung und erleichtert damit das Leben deutscher „Expats“ in den USA

Deutschland erlaubt doppelte Staatsbürgerschaft ab 26. Juni 2024 ohne vorherige Beibehaltungsgenehmigung und erleichtert damit das Leben deutscher „Expats“ in den USA

Bislang verloren deutschen Staatsbürger bei Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft (wie z.B. der U.S.-amerikanischen) ihre deutsche Staatsbürgerschaft. Seit dem Jahr 2000 gab es allerdings die Möglichkeit, vorab eine Beibehaltungsgenehmigung beim Bundesverwaltungsamt zu beantragen. Dazu musste man starke Bindungen nach Deutschland nachweisen und die Notwendigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft erklären.

Das ändert sich nunmehr mit dem neuen Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG), welches am 19. Januar 2024 vom Bundestag verabschiedet wurde und am 26. Juni 2024 in Kraft tritt. Somit ist nach dem 26. Juni keine Beibehaltungsgenehmigung mehr nötig.

Dies erleichtert das Leben deutscher „Expats“ in den USA, die nunmehr ohne diese Formalität der Beibehaltungsgenehmigung die U.S.-Staatsbürgerschaft beantragen können. Das Prozedere der Beibehaltungsgenehmigung hatte in der Vergangenheit etwa ein Jahr gedauert, und dann kam noch dazu die Bearbeitung der U.S.-Einbürgerung von etwa einem Jahr.

Das neue Gesetz sieht auch vor, dass mehrere Staatsangehörigkeiten künftig generell akzeptiert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundestages: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-staatsangehoerigkeitsrecht-986286

Aus der Sicht der Personalvermittler von TH Bender & Partners, der führenden deutsch-amerikanischen Personalberatung, sind diese neuen Regelungen für viele in den USA tätige Deutsche von großer Bedeutung. Nicht nur verkürzt dieses neue Gesetz die Verfahrensdauer für deutsche Staatsbürger in den USA die U.S.-Staatsbürgerschaft zu erhalten, es erleichtert auch berufliche Tätigkeiten, die de facto die U.S.-Staatsbürgerschaft voraussetzen. Dies ist allgemein der Fall für Tätigkeiten in der Regierung und öffentlichen Verwaltung, siehe Executive Order 11935. Außerdem ist dies de facto der Fall für nachrichtendienstliche Tätigkeiten und besonders kontrollierte Aktivitäten wie z.B. solche, die unter „International Traffic in Arms“ (ITAR) fallen.